Eine Mitgliedschaft im Tierschutzverein hat viele gute Seiten:
Sie helfen den Tieren! Sie können unsere Hunde ausführen, die Mitgliedschaft beinhaltet entsprechenden
Versicherungsschutz. Ihr Mitgliedsbeitrag trägt zur Versorgung und Betreuung der Tiere bei.
Sie unterstützen uns! Ihr Mitgliedsbeitrag hilft, die täglich anfallenden Aufgaben in unserer Organisation
erst erfüllen zu können.
Sie haben das Gefühl, etwas Gutes zu tun. Egal, ob Sie Hunde Gassi-führen (was auch Ihrer Gesundheit zugute
kommt...), oder uns bei unserer täglichen Arbeit im Heim oder in der Organisation unterstützen - die Arbeit
mit Tieren und für Tiere vermittelt einfach ein gutes Gefühl!
Deshalb - werden Sie Mitglied!
Den Mitgliedsantrag erhalten Sie hier!
Den ausgefüllten Antrag senden Sie uns bitte auf dem Postweg zu oder geben in bei Ihrem Besuch im Tierheim ab.
Spenden
Das Tierheim ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben dringend auf Ihre Hilfe angewiesen.
Sie können uns neben einer Mitgliedschaft auch mit einer Spende finanziell unterstützen. Egal wie, wir freuen
uns auf Ihre Hilfe!
Spenden richten Sie bitte an:
Empfänger
:
Tierschutzverein Straubing u.U. e.V.
Bank
:
Sparkasse Straubing-Bogen
BLZ
:
742 500 00
Kto-Nr.
:
2311
Verwendungszweck
:
Spende Tierschutzverein
Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich für Ihre Spende eine Spendenquittung zur Vorlage bei der zuständigen
Finanzbehörde aus.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Patenschaft
Sie können für ein Tier eine Patenschaft übernehmen. Damit gehen Sie natürlich auch Verpflichtungen ein.
Sie haben, im Gegensatz zur normalen Mitgliedschaft aber auch weitergehende Rechte.
Als Pate verpflichten Sie sich, in Zusammenarbeit mit dem Tierheim intensiv einen Platz für den/die Ihnen
anvertraute(n) Hund/Katze zu finden.
Sie dürfen, nach Rücksprache mit dem dienstleistenden Personal, den Zwinger (Freilauf) Ihres Patentieres
betreten, um ihn zu pflegen. Nehmen Sie Einfluss auf die Entwicklung und Erziehung Ihres Schützlings!
Sollte das Tier vom Heim vermittelt werden, werden Sie hiervon in Kenntnis gesetzt. Sie haben allerdings
kein Mitspracherecht bei einer vom Tierheim eingeleiteten Vermittlung.
Bei Vermittlung endet die bisherige Patenschaft. In diesem Fall kann die Patenschaft auf einen anderen
Schützling übertragen werden.
Weitere Rechtsansprüche entstehen aus der Patenschaft nicht!
Sie schliessen zu diesem Zweck mit dem Tierheim einen Patenschaftsvertrag ab.
Bei Übernahme einer Patenschaft erhalten Sie eine Patenschaftsurkunde.